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KATALOG C_FLUID CONTROL

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2018

Unsere AGBs finden Sie auf

www.camozzi.de

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ANHANG

ZONEN, GRUPPEN UND KATEGORIEN

ANHANG >

Informationen

2014/34/EU

ATEX

ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Seit dem 19. April 2016 müssen alle Produkte, die in den Verkehr der Europäischen Union gebracht

werden und in explosionsgefährdeten Bereichen Verwendung finden, der Richtlinie 2014/34/EU,

besser bekannt als ATEX-Produktrichtlinie, entsprechen. Diese neue Richtlinie bezieht sich auf nicht-elektrische

Geräte wie pneumatische Steuerungen, die zertifiziert werden müssen.

Im folgenden die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie 2014/34/EU:

• die Richtlinie ist auch für nicht elektrische Geräte wie Pneumatikzylinder

wirksam

• die Bauteile sind in Kategorien eingeteilt, die wiederum entsprechenden

potenziellen explosionsgefährdeten Bereichen zugeordnet sind

• die Geräte sind mit dem CE-Kennzeichen versehen

• Gebrauchsanleitungen und Zertifikate müssen mit jedem einzelnen Gerät für

den Einsatz in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen mitgeliefert werden

• Geräte für den Einsatz mit Explosionsgefährdung durch Stäube müssen

analog der Geräte mit Explosionsgefährdung durch gefährliche Gase behandelt

werden. Eine solche Umgebung kann durch Gas, Nebel, Dämpfe oder

Stäube entstehen, die sich in der Industrie oder in Räumen bilden können, in

denen sich andauernd oder gelegentlich brennbare Substanzen befinden.

Eine Explosion kann stattfinden, wenn in einer explosionsgefährdeten

Umgebung brennbare Substanzen mit einer Entzündungsquelle in Berührung

kommen.

Eine Entzündungsquelle kann sein:

• elektrischen Ursprungs (elektrische Entladungen, eingespeiste Ströme,

Hitze durch den Joule-Effekt)

• mechanischen Ursprungs (heiße Oberflächen durch Reibung, Funkenschlag,

Kollision metallischer Gegenstände, elektrostatische Entladung, adiabatische

Verdichtung)

• chemischen Ursprungs (esothermische Reaktionen zwischen Materialien)

• offenes Feuer

Zulassungspflichtig sind alle Produkte, die bei normalem Betrieb oder

bedingt durch Fehlfunktionen eine oder mehrere Entzündungsquellen für

explosionsgefährdete Umgebungen darstellen. Der Hersteller garantiert die

Übereinstimmung des Gerätes mit der entsprechenden Kennzeichnung.

Zusätzlich muss eine entsprechende Gebrauchsanleitung dem Gerät

beigefügt sein. Der Hersteller der Anlage und/oder der Betreiber müssen die

Risikozonen festlegen, in denen Geräte entsprechend der Richtlinie 99/92/CE

Verwendung finden und entsprechende Geräte einsetzen, die für die vorge-

sehenen Bereiche geeignet sind, dies unter Beachtung der entsprechenden

Gebrauchsanleitung.

Im Falle der Verwendung von Komponenten mit unterschiedlicher

Kennzeichnung in einem Gerät, definiert die Komponente mit der jeweils

niedrigeren Kategorie den Einsatzbereich des gesamten Produkts/Systems.

Beispiel:

Magnetspule geeignet Kategorie 3 ….

Ex - II 3 EEx …

und Ventil geeignet Kategorie 2 ….

Ex - II 2 EEx...

Das Ventil und Magnetspule kann nur in Kategorie 3 oder Zone 2/22

eingesetzt werden.

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/2

11

II

Gruppe: Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Räumen, nicht Unterwasser-, Minen-, Tunnelanwendungen-, etc.

Festgelegt entsprechend der Kriterien im Anhang 1 der Norm 94/9/CE (ATEX)

2

Kategorie: Geräte, die entsprechend der Konstruktionsvorgaben des Herstellers zur Erfüllung erhöhter Sicherheitsstandards geeignet sind

GD Geschützt gegen Gas (G) und explosive Stäube (D)

c

Nicht-elektrische Geräte zum Einsatz in möglicherweise explosiven Umgebungen - Schutz durch konstruktive Sicherheitsmaßnahmen

T 100°C Maximale Oberflächentemperatur von 100°C, bezogen auf Entzündungsgefahren bei Staub-Umgebungen

T5

Maximale Oberflächentemperatur von 100°C, bezogen auf Entzündungsgefahren bei Gas-Umgebungen

Ta

Umgebungstemperaturbereich: -20°C≤Ta≤60°C (nicht getrocknete Luft)

Temperaturklasse Gas (G)

Oberflächentemperatur zulässig

T1

450°C

T2

300°C

T3

200°C

T4

135°C

T5

100°C

T6

85°C

Kategorie 1 Zone 0 -

Zone 20 -

Zone, in der auf Dauer oder für lange Zeitabschnitte oder nur kurzfristig eine explosive Umgebung entsteht, durch Vermischung von

Luft mit brennbaren Substanzen in Gas-, Dampf- oder Nebel-Form.

Zone, in der auf Dauer oder für lange Zeitabschnitte oder nur kurzfristig eine explosive Umgebung entsteht, in Form einer Wolke

brennbaren Staubes in der Luft.

Kategorie 2 Zone 1 -

Zone 21 -

Zone, in der bei normalem Betrieb die Entstehung einer explosiven Umgebung wahrscheinlich ist, durch Vermischung von Luft mit

brennbaren Substanzen in Gas-, Dampf- oder Nebel-Form.

Zone, in der gelegentlich während normalem Betrieb die Entstehung explosiver Umgebung wahrscheinlich ist, in Form einer Wolke

brennbaren Staubes in der Luft.

Kategorie 3 Zone 2 -

Zone 22 -

Zone, in der bei normalem Betrieb die Entstehung einer explosiven Umgebung nicht wahrscheinlich ist, durch Vermischung von Luft

mit brennbaren Substanzen in Gas-, Dampf- oder Nebel-Form, zu keinem Zeitpunkt, und wenn, nur von kurzer Dauer.

Zone, in der bei normalem Betrieb die Entstehung einer explosiven Umgebung nicht wahrscheinlich ist, in Form einer Wolke

brennbaren Staubes in der Luft, zu keinem Zeitpunkt, und wenn, nur von kurzer Dauer.

KLASSIFIZIERUNG DER EINSATZBEREICHE/ZONEN ENTSPRECHEND DER NORM 99/92/CE

BEISPIEL DER BEZEICHNUNG: II 2 GD c T100°C (T5) -20°C≤TA≤60°C

GRUPPE I: TEMPERATURKLASSEN

GRUPPE II: TEMPERATURKLASSEN

Temperatur =150 °C bzw. = 450 °C

entsprechend der auf dem Gerät befindlichen Staubdicke

KATEGORIE M1

in Funktion in explosiver Umgebung

KATEGORIE M2

nicht in Funktion in explosiver Umgebung

PRODUKTKATEGORIE

GAS

STAUB

1

Zone 0

Zone 20

2

Zone 1

Zone 21

3

Zone 2

Zone 22

In Bereichen und bei Einrichtungen, die der Richtlinie 99/92/CE unterliegen, muss der Arbeitgeber entsprechende Zonen festlegen, in denen die Gefahr der

Bildung einer explosiven Umgebung durch Gas oder Stäube besteht. Die Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen sind in Gruppen eingeteilt:

GRUPPE I: Geräte zum Einsatz in Bergbau/Untertage

GRUPPE II: Geräte zum industriellen Einsatz/Übertage

GRUPPE I: GERÄTE FÜR BERGBAU/UNTERTAGE

GRUPPE II: GERÄTE FÜR INDUSTRIELLEN EINSATZ/ÜBERTAGE