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Version 8.8
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Camozzi Produkte
Eine Entzündungsquelle kann sein:
• elektrischen Ursprungs (elektrische
Entladungen, eingespeiste Ströme,
Hitze durch den Joule-Effekt)
• mechanischen Ursprungs (heisse
Oberflächen durch Reibung,
Funkenschlag, Kollission metallischer
Gegenstände, elektrostatische
Entladung, adiabatische Verdichtung)
• chemischen Ursprungs (esothermische
Reaktionen zwischen Materialien)
• offenes Feuer
Zulassungspflichtig sind alle Produkte,
die bei normalem Betrieb oder
bedingt durch Fehlfunktionen eine
oder mehrere Entzündungsquellen für
explosionsgefährdete Umgebungen
darstellen. Der Hersteller garantiert
die Übereinstimmung des Gerätes mit
der entsprechenden Kennzeichnung.
Zusätzlich muß eine entsprechende
Gebrauchsanleitung dem Gerät
beigefügt sein. Der Hersteller der
Anlage und/oder der Betreiber müssen
die Risikozonen festlegen, in denen
Geräte entsprechend der Richtlinie
99/92/CE Verwendung finden und
entsprechende Geräte einsetzen,
die für die vorgesehenen Bereiche
geeignet sind, dies unter Beachtung der
entsprechenden Gebrauchsanleitung.
Im folgenden die wichtigsten
Neuerungen der Richtlinie 2014/34/EU:
• die Richtlinie ist auch für
nicht elektrische Geräte wie
Pneumatikzylinder wirksam
• die Bauteile sind in Kategorien
eingeteilt, die wiederum
entsprechenden potenziellen
explosionsgefährdeten Bereichen
zugeordnet sind
• die Geräte sind mit dem
CE-Kennzeichen versehen
• Gebrauchsanleitungen und Zertifikate
müssen mit jedem einzelnen
Gerät für den Einsatz in potenziell
explosionsgefährdeten Bereichen
mitgeliefert werden
• Geräte für den Einsatz mit
Explosionsgefährdung durch
Stäube müssen analog der Geräte
mit Explosionsgefährdung durch
gefährliche Gase behandelt werden
Eine solche Umgebung kann
durch Gas, Nebel, Dämpfe oder
Stäube entstehen, die sich in der
Industrie oder in Räumen bilden
können, in denen sich andauernd
oder gelegentlich brennbare
Substanzen befinden. Eine Explosion
kann stattfinden, wenn in einer
explosionsgefährdeten Umgebung
brennbare Substanzen mit einer
Entzündungsquelle in Berührung
kommen.
Im Falle der Verwendung von
Komponenten mit unterschiedlicher
Kennzeichnung in einem Gerät,
definiert die Komponente mit der
jeweils niedrigeren Kategorie den
Einsatzbereich des gesamten
Produkts/Systems.
Beispiel:
Magnetspule geeignet Kategorie 3…
Ex - II 3 EEx…
und Ventil geeignet Kategorie 2 ….
Ex - II 2 EEx…
Das Ventil und die Magnetspule
können nur in Kategorie 3 oder
Zone 2/22 eingesetzt werden.
Atex-Richtlinie 2014/34/EU:
Produkte, klassifizert nach Verwendung
in explosions-gefährdeten Bereichen
Gruppe I:
Geräte für Bergbau/Untertage
KATEGORIE M1
in Funktion in explosiver Umgebung
KATEGORIE M2
nicht in Funktion in explosiver Umgebung
Gruppe II:
Geräte für industriellen Einsatz/Übertage
Produktkategorie
GAS
STAUB
1
Zone 0
Zone 20
2
Zone 1
Zone 21
3
Zone 2
Zone 22
Zonen, Gruppen und Kategorien
In Bereichen und bei Einrichtungen, die der Richtlinie 99/92/CE unterliegen, muss der Arbeitgeber entsprechende Zonen festlegen,
in denen die Gefahr der Bildung einer explosiven Umgebung durch Gas oder Stäube besteht.
Die Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen sind in Gruppen eingeteilt:
GRUPPE I > Geräte zum Einsatz in Bergbau/Untertage
GRUPPE II > Geräte zum industriellen Einsatz/Übertage
Seit dem 01. Juli 2003 müssen alle Produkte, die in den Verkehr
der Europäischen Union gebracht werden und in explosionsgefährdeten
Bereichen Verwendung finden, der Richtlinie 2014/34/EU, besser bekannt
als ATEX-Produktrichtlinie, entsprechen. Diese neue Richtlinie bezieht
sich auf nicht-elektrische Geräte wie pneumatische Steuerungen,
die zertifiziert werden müssen.
2014/34/EU
ATEX
a
ANHANG
a
/2.02